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Standardeintrag Wellnessreise als Mitarbeiter-Belohnung ohne Sozia...

Wollten Sie schon immer mal eine Hot-Stone-Massage, ein Aromabad oder einfach nur einen erholsamen Urlaub in einem Wellnesshotel erleben? Aber das Geld war immer knapp? Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet. Das neue Zauberwort heißt Erholungsbeihilfe und verhilft Ihnen als Arbeitnehmer zu einem schönen und vor allem erholsamen Kurzurlaub in einem Wellnesshotel.

Kategorie:  aufrufen
Webadresse:  www.erholungsbeihilfe.de
Eingetragen am: 27.07.2007
Bewertungen: 1
Bewertet mit:    1 von 10 möglichen Punkten
Thema: Dienstleistung
Keywords: Erholungsbeihilfe, Voucher, Mitarbeiterbelohnung, ohne Sozialabgaben, Wellness
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