Als gesetzlich versicherter Patient hat man oft den Eindruck, dass Patienten mit einer privaten Krankenversicherung bevorzugt behandelt werden. Dieser Eindruck ist meist auch kein falscher Eindruck. Denn Ärzte können Privatpatienten anders abrechnen als den gesetzlich Krankenversicherten. Ein Patient mit einer privaten Krankenversicherung unterliegt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daher kann der Arzt mit einem höheren Betrag abrechnen und kann dem Patienten eventuell auch andere Medikamente verschreiben.